Sie möchten Mitglied des RSV Eintracht 1949 werden?
Dann laden Sie sich bitte untenstehenden Aufnahmeantrag und die Anmerkungen zum Aufnahmeantrag herunter und drucken Sie beides aus. Die Anmerkungen behalten Sie für Ihre Unterlagen. Den Antrag füllen Sie bitte vollständig aus und senden sie ihn unterschrieben per Post an folgende Adresse:
Geschäftsstelle
RSV Eintracht 1949 e.V.
Vorstand
Heinrich-Zille-Str. 32
14532 Stahnsdorf
Mit dem Download des Aufnahmeantrages bestätigen Sie, dass Sie auch die Anmerkungen zur Mitgliedschaft gründlich durchgelesen und zur Kenntnis genommen haben!
Die Aufnahme wird schriftlich bestätigt und wir teilen Ihnen mit, wann und in welcher Höhe der Erstbeitrag von uns eingezogen wird, bzw. bis wann Sie den Erstbeitrag zu überweisen haben.
Falls sich im Laufe Ihrer Mitgliedschaft Änderungen z.B. bei Adresse, Kontoverbindung, Sportart oder Ähnlichem ergeben, nutzen Sie bitte die untenstehende Änderungsmitteilung, die Sie entsprechend ausfüllen und uns unterschrieben zuschicken.
Der Vereinsgrundbeitrag und die Aufnahmegebühr werden jährlich von der Mitgliederversammlung auf Grundlage des Haushaltsplanes festgelegt. Der Vereinszusatzbeitrag wird von der jeweiligen Abteilung in ihrer Mitgliederversammlung auf Grundlage des Haushaltsplanes der Abteilung beschlossen. Der Gesamtbeitrag ist nach vereinbarter Zahlungsweise im Voraus und bargeldlos zu entrichten.
Alle Beitragszahlungen erfolgen auf das RSV-Vereinskonto:
Kontoinhaber: RSV Eintracht 1949 e.V.
IBAN: DE41160500003522020250
BIC: WELADED1PMB
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Der Austritt aus dem Verein kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gegenüber dem Vereinsvorstand erklärt werden. Austrittserklärungen Minderjähriger und beschränkt Geschäftsfähiger bedürfen der schriftlichen Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter(s). Alle Austritte werden von uns schriftlich bestätigt. Ein rückwirkender Austritt ist nicht möglich. Die verbandsrechtliche Freigabe ist vom Zeitpunkt des Eingangs der Austrittserklärung ab möglich, sofern das Mitglied seine materiellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt hat.
Die Mitglieder des Vereins sind gegen Körper- und Sachschäden bei Sportunfällen durch eine Haftpflichtversicherung des Landessportbundes Brandenburg versichert. Der Verein schließt mit dem Aufnahmeantrag die Haftung für Schäden aus, die über die in den Versicherungsverträgen vorgesehenen Leistungen hinausgehen.
Mit Einreichen des Aufnahmeantrags wird vom Antragsteller bestätigt, dass aus medizinischer/ärztlicher Sicht keine Bedenken gegenüber der Ausübung der vorgesehenen sportlichen Betätigung bestehen.
Das Vereinsheim in der Heinrich-Zille-Straße kann für private Veranstaltungen gemietet werden. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!